Dr. med. Hanno Schäfers

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Versorgungsamt  


Versorgungsamt / Schwerbehindertenstellen

Das frühere Versorgungsamt, die heutigen Schwerbehindertenstellen der Städte u. Kreise sind dafür da, dass Menschen, die an bestimmten Krankheiten leiden einen ,,Nachteilausgleich“ erfahren. Bei hochgradigen Schwerhörigkeiten gibt es z.B. eine Befreiung von Radio- u. Rundfunkgebühren. Bei bestimmten Prozentsätzen einer Schwerbehinderung gibt es z.B. Steuererleichterungen etc. etc…

Jeder Bürger kann bei der Schwerbehindertenstelle ein Buch über Nachteilausgleiche kostenfrei anfordern.

Antragsformulare für die Schwerbehindertenstelle können Sie in unserer Praxis erhalten.

Die Schwerbehindertenstelle schreibt sodann alle behandelnden Ärzte an u. diese sind verpflichtet der Schwerbehindertenstelle Bericht zu erstatten.

Der zuständige Mitarbeiter in der Schwerbehindertenstelle entscheidet dann welchen Grad der Behinderung (GdB) Sie erlangen. In Abhängigkeit davon gibt es dann Nachteilausgleiche wie oben erwähnt.

Ihr HNO Praxisteam

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Dr. med. Hanno Schäfers • Hauptstraße 91 • 44651 Herne (Wanne-Eickel) • Tel. 0 23 25 - 39 11 • Fax 0 23 25 - 39 43